AGBs

Letzte Änderung: 4. November 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Tickets über den Ticketshop des Jungen Musicals Leverkusen e. V.

1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für den Ticketverkauf von Junges Musical Leverkusen e. V. (im Folgenden „Junges Musical Leverkusen“ oder „Veranstalter“ genannt) unter der Internetpräsenz: jungesmusical.de bzw. jungesmusical.ticket.io und regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Junges Musical Leverkusen und den Ticket-Käufer*innen sowie Besucher*innen seiner Veranstaltungen und seiner Internetseiten.

Die unten aufgeführten Bedingungen zum Ticketverkauf gelten sowohl für die Online-Bestellung von Tickets sowie für den Kauf an der Abendkasse. Sie sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb der Eintrittskarten zustande kommt.

Junges Musical Leverkusen behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen treten in Kraft, sobald sie auf dieser Internetseite veröffentlicht worden sind. Auf Ticketkäufe, die vor der Änderung getätigt wurden, gelten die AGB in der Fassung, die zum Zeitpunkt der Bestellung in Kraft war.

Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Junges Musical Leverkusen gilt die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte.

2. Preise

Junges Musical Leverkusen veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise sowie Ermäßigungen auf seiner offiziellen Homepage unter: jungesmusical.de

Die Ermäßigung gilt für Kinder, Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Menschen mit Behinderungen (ab 60 % Grad der Behinderung), deren Begleitperson (falls aufgrund der Schwere notwendig) sowie Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren.

Der Kauf von ermäßigten Tickets durch die berechtigten Personengruppen ist an den Tages- bzw. Abendkassen nur gegen Vorlage der entsprechenden Berechtigungsnachweise möglich. Bei über die Website bestellten ermäßigten Tickets ist den ermäßigungsberechtigten Personengruppen der Zutritt zu der Veranstaltung nur unter Vorlage des ermäßigten Tickets in Verbindung mit dem entsprechenden Berechtigungsnachweis gestattet. Eine Kombination von Ermäßigungen ist nicht möglich.

3. Bestellvorgang und Zahlungsabwicklung

Tickets können über den Ticketshop unter jungesmusical.ticket.io erworben werden. Pro Warenkorb ist der Kartenkauf über den Ticketshop auf die Anzahl von 10 Karten beschränkt. Die Online-Bestellung ist bis zu drei Stunden vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich.

Über die Abendkasse können am Tag selbst noch Tickets erworben werden. Diese öffnet in der Regel eine Stunde vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn an der jeweiligen Spielstätte. Karten können dort nur für die jeweilige Veranstaltung des Abends erworben werden.

Die Zahlung des Gesamtpreises der Bestellung inkl. Umsatzsteuer ist nach Vertragsabschluss sofort fällig.

Die Zahlungsabwicklung für Buchungen über den online Ticketshop werden durch Ticket.io abgewickelt.

An der Abendkasse sowie an eventuellen Vorverkaufsstellen steht folgende Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung: Barzahlung und bei Verfügbarkeit Debit-/Kreditkarten.

4. Ticketversand

Nach Geldeingang sendet Junges Musical Leverkusen das oder die Ticket(s) als eTicket(s) im PDF-Format an die von dem*der Käufer*in bei der Zahlung angegebene E-Mail-Adresse zu. Jede Seite ist ein Ticket und berechtigt eine Person zum einmaligen Eintritt in die Show.

Wenn Tickets 24 Stunden nach Bestellung nicht bei dem*der Käufer*in eingegangen sind, ist er*sie aufgefordert, Junges Musical Leverkusen unverzüglich per E-Mail über tickets@jungesmusical.de zu kontaktieren. Sollte beim Ticketversand am Vorstellungstag selbst ein Problem auftreten, muss der*die Käufer*in sich an die Abendkasse der Spielstätte vor Ort wenden, da eine schnelle Bearbeitung ansonsten aus organisatorischen Gründen nicht garantiert werden kann.

5. Einlass

Der Einlass erfolgt 30 Minuten vor Beginn der Veranstaltung gegen Vorlage eines gültigen Tickets. Das Ticket ist in PDF-Form (zugesendetes eTicket) oder ausgedruckt vorzulegen; ein Foto oder andere Formate gelten nicht als Zutrittsberechtigung. Berechtigungsnachweise für ermäßigte Tickets sind beim Einlass bereitzuhalten. Ermäßigte Tickets können an der Abendkasse gegen Zahlung des Differenzbetrags zu regulären Tickets aufgewertet werden. Ein Anspruch auf Erstattung/Rückgabe besteht nicht.

Je nach Spielstätte kann die Hausordnung bestimmen, dass Mäntel, Jacken, Taschen, Regenschirme, etc. vor Veranstaltungsbeginn an der Garderobe von den Besuchern abzugeben sind. Die Mitnahme von Laserpointern, Speisen und Getränken sowie das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen in die Räumlichkeiten der jeweiligen Spielstätte ist strengstens untersagt.

Plätze für Rollstuhlfahrer*innen stehen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung. Bei Bestellung eines Rollstuhlplatzes und des Platzes der Begleitperson wird der*die Käufer*in von Junges Musical Leverkusen per E-Mail kontaktiert, um die individuellen Anforderungen an den Sitzplatz in Erfahrung zu bringen. Wurde ein regulärer statt ein behindertengerechter Platz gebucht, kann aus Gründen des Brandschutzes am Vorstellungstag selbst kein behindertengerechter Platz nachgerüstet werden. In solch einem Fall kann kein Einlass für den*die Rollstuhlfahrer*in gewährt werden.

6. Vertragsabschluss

Alle im Rahmen der Internetpräsenz jungesmusical.de und jungesmusical.ticket.io zu erwerbenden Produkte, Artikel und Leistungen stellen keine bindenden Angebote durch den Verkäufer im Rechtssinne dar, sondern sind ihrerseits eine Einladung zum Angebot an den*die Käufer*in. Das Angebot für den Abschluss des Kaufvertrages über ein Ticket wird durch den*die Käufer*in abgegeben, indem er*sie die Ticketbestellung abschließt. Erst mit Zuteilung und Zusendung einer Bestellnummer durch Junges Musical Leverkusen erfolgt die Annahme des Angebots durch Junges Musical Leverkusen und es kommt ein Vertrag zwischen dem*der Käufer*in und Junges Musical Leverkusen zustande. Die Erfüllung des Vertrags steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Die Tickets stellen Inhaberpapiere i. S.d. § 807 BGB dar und berechtigen den*die Inhaber*in zum Eintritt zu der Veranstaltung. In besonderen Ausnahmefällen kann dem*der Ticketinhaber*in der Zutritt zu der Spielstätte gegen Rückerstattung des auf dem Ticket aufgedruckten Kaufpreises verweigert werden. Tickets, die zuvor gestohlen oder verloren gemeldet wurden, können nach Maßgabe von Junges Musical Leverkusen für ungültig erklärt werden; die Lizenz zum Besuch der Veranstaltung gilt in diesem Fall als entzogen.

Der*Die Ticketinhaber*in hat lediglich Anrecht auf einen Sitz- oder Stehplatz, der dem Wert des auf dem Ticket aufgedruckten Preises entspricht. Die Spielstätte behält sich das Recht vor, in unvorhergesehenen Ausnahmefällen andere Sitzplätze als die auf dem Ticket aufgeführten Plätze zur Verfügung zu stellen.

Maßgeblich ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB von Junges Musical Leverkusen. Hiervon abweichende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn im Einzelfall der Einbeziehung einer abweichenden Regelung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

7. Kein Widerrufsrecht

Auch wenn der Veranstalter Tickets teilweise über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des*der Kunden*in beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht sowie ein Recht auf Stornierung des Tickets nicht bestehen. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung des/der bestellten Ticket(s).

8. Absage/Ausfall einer Veranstaltung

Muss eine Show aus unvorhergesehenen Gründen abgesagt werden oder ausfallen, informiert Junges Musical Leverkusen die Käufer*innen umgehend per E-Mail und auf seinen Online-Präsenzen (Webseite, Facebook, Instagram etc.). Es erfolgt grundsätzlich keine Erstattung des Kaufpreises, es sei denn der Veranstalter hat den Wegfall der Leistung zu vertreten. Hat der Veranstalter den Wegfall der Leistung zu vertreten, erstattet er den Käufer*innen den/die reinen Ticketpreis(e) (keine sonstigen Gebühren) bis vier Wochen nach dem ursprünglichen Veranstaltungstag über denselben Zahlungsweg wie bei der Ticket-Bezahlung. Gegebenenfalls wird der*die Käufer*in per E-Mail gebeten, dafür eine geeignete Bankverbindung für die Rücküberweisung zu nennen.

9. Haftung

Der Aufenthalt bei der Veranstaltung und Besuch der Spielstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Junges Musical Leverkusen und seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

10. Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen

Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen sind während der Veranstaltung in den jeweiligen Spielstätten – auch solche für den privaten Gebrauch – aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen wird unbeschadet weiterer urheberrechtlicher Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von Junges Musical Leverkusen festgesetzt werden kann. Darüber hinaus kann der*die Besucher*in aus der Veranstaltung verwiesen werden und von weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Die Besucher*innen sind gehalten, ihre Mobiltelefone während der Veranstaltung abgeschaltet zu lassen.

11. Rundfunk, Fernsehen, Presseaufnahmen

Junges Musical Leverkusen ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Ton-, Foto- und Filmaufnahmen für Rundfunk- und Fernseh- sowie Pressezwecke zu erstellen, zu vervielfältigen, zu senden oder erstellen zu lassen, sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen. Bei Rundfunk-, Fernseh- und Presseaufnahmen kann es vereinzelt zu Sichtbehinderungen kommen. Mit dem Kauf der Eintrittskarte erklärt sich der*die Besucher*in unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch mit der Abbildung seiner*ihrer Person und deren Nutzung für Rundfunk- und Fernseh- sowie Pressezwecke im Rahmen der Aufzeichnung der Veranstaltung einverstanden.

12. Verhalten in der Spielstätte und Hausrecht

edes ausgestellte Ticket unterliegt den AGB von Junges Musical Leverkusen und dem Hausrecht der jeweiligen Spielstätte. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen und Regeln oder inakzeptables Verhalten, das möglicherweise Schäden, eine Belästigung oder eine Verletzung anderer verursacht oder gegen die Hausordnung der jeweiligen Spielstätte verstößt, berechtigt Junges Musical Leverkusen, den*die Besucher*in der Spielstätte zu verweisen.

Alle technischen Geräte (Mobiltelefone, Uhren usw.) mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.

Den Regelungen der Hausordnung und den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Spielstätte ist ebenso wie das Mitbringen eigener Speisen und Getränke in die Räumlichkeiten der Spielstätte und der Verzehr von Speisen und Getränken im Veranstaltungsraum untersagt. Das Betreten von Bühnen, Garderoben und/oder Absperrungen ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen können einen Platzverweis bzw. ein Hausverbot durch Junges Musical Leverkusen oder den Betreiber der Spielstätte ohne Erstattung des Eintrittspreises zur Folge haben.

Ebenso kann der Zutritt verweigert werden, wenn ein berechtigter Anlass zur Sorge besteht, dass der Ablauf der Veranstaltung gestört oder andere Besucher*innen belästigt werden.

Das Mitbringen von Kindern unter 3 Jahren in die Räumlichkeiten der Spielstätte ist nicht gestattet. Sollte dies missachtet werden, ist der Betreiber der Spielstätte dazu berechtigt, das Kind und dessen zuständigen gesetzlichen Vertreter*innen aus der Veranstaltung zu verweisen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nicht.

Bei Brand oder sonstiger Gefahrensituation haben die Besucher*innen die Spielstätte ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

13. Veräußerung oder Weitergabe von Tickets

Dem*Der Erwerber*in und/oder Inhaber*in eines Tickets ist es insbesondere untersagt:

  1. das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich und/oder kommerziell zu veräußern;
  2. das Ticket im Falle der privaten Weitergabe selbst oder durch Dritte öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet, z. B. bei eBay) zum Kauf anzubieten, weiterzugeben oder weiter zu veräußern;
  3. das Ticket im Falle der privaten Weitergabe zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben;
  4. das Ticket an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
  5. das Ticket ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder im Wege von Verlosungen weiterzugeben und/oder zu verwenden.

Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets – auch elektronisch – zu sperren und dem*der jeweiligen Erwerber*in oder Empfänger*in des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn*sie der Spielstätte zu verweisen und von dem*der jeweiligen Kunden*in die Auszahlung des erzielten Mehrerlöses bzw. Gewinns zu verlangen, sofern es sich um eine unzulässige Weitergabe von Tickets handelt. Des Weiteren ist der Veranstalter berechtigt, einen zukünftigen Verkauf von Karten gegenüber dem*der Zuwiderhandelnden zu verweigern, ein Spielstättenverbot auszusprechen sowie für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verbote die Zahlung einer angemessenen, in das billige Ermessen des Veranstalters gestellte und ggf. vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu fordern. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Anzahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets. Zudem behält sich der Veranstalter vor, insbesondere im Falle gewerblicher und kommerzieller Weiterveräußerungen von Tickets, in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Namensnennung zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Karten in der Zukunft zu verhindern. Die Geltendmachung weiterer rechtlicher Ansprüche und Schritte behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.

14. Schlussbestimmungen

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem*der Kund*in sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.